Recycling-Begriff eingegrenzt
29. Juni 2010
Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2010 (Az. 5 U 103/08) dem Begriff Recyclingpapier enge Grenzen gesetzt. Danach dürfen nur solche Produkte als „Recyclingpapier“ bezeichnet werden, die zu 100 Prozent aus beim Endverbraucher anfallendem Altpapier hergestellt werden. Das Hinzufügen von Produktionsresten und das Produkt als „100 Prozent recycelt“ zu bezeichnen ist nach dieser Entscheidung irreführend.



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