Weichmacher in Fußball-Fantrikots

03. November 2009


Stellungnahme zu Artikel in Zeitschrift test, Ausgabe November 2009


03.11.09. In ihrer aktuellen Ausgabe kritisiert die Verbraucherzeitschrift test die Verwendung von Weichmachern bei Kindertrikots. In den Sponsorenlogos der Vereine Mainz 05 und Eintracht Frankfurt seien „Phthalate“ gefunden worden, die und aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der EU bei Spielzeug verboten sind. Nach Meinung von test, soll dies auch für Kindertrikots gelten. Erst auf Anfrage teilte test der Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e.V. mit, dass es sich bei den in ihrem Beitrag nicht näher genannten Weichmachern um die Stoffe „DEHP oder BBP“ handeln soll.

Weichmacher gehören gerade wegen ihre Verwendung in PVC-Produkten mit Kontakt zu Trinkwasser, Lebensmitteln und der menschlichen Haut zu den am besten erforschten Chemikalien überhaupt. PVC- und anderen Kunststoffprodukten verleihen sie als Zusatzstoff wichtige Materialeigenschaften. Der von Natur aus harte Werkstoff PVC wird so flexibel und dehnbar. Eine Eigenschaft, die Produkte wie lebensrettende Sauerstoffzelte, schützende Regenkleidung oder schwer entflammbare Kabelummantelungen und viele weitere überhaupt erst möglich macht.

Als Weichmacher werden eine Reihe von Stoffen mit unterschiedlichen technischen und auch toxikologischen Eigenschaften verwendet. Davon sind einige chemisch ähnlich und werden als Phthalate bezeichnet.

Da im Tierversuch bei sehr hohen Dosierungen, also in sehr großen Mengen, die Fruchtbarkeit und die Entwicklung der Nachkommen beeinträchtigt wurde, sind aus Vorsorge die Phthalat-Weichmacher DEHP, BBP und DBP in Spielzeug verboten. In Medizinprodukten, z.B. Blutbeuteln ist DEHP jedoch nach wie vor aufgrund seiner sehr guten Eignung erlaubt, weil nach heutigem Wissensstand noch kein gleich gut untersuchter Stoff zur Verfügung steht. Die Phthalat-Verbindungen DINP, DIDP und DNOP dürfen weiterhin in Spielzeug verwendet werden, sofern Kinder diese Artikel nicht in den Mund nehmen können.

Eine Gefährdung kann sich aus der Aufnahme von Stoffen beispielsweise durch die Atemluft in Innenräumen oder durch orale Aufnahme, also durch das „in den Mund nehmen“, bei großen Mengen ergeben. Das bloße Vorhandensein von Weichmachern oder einem anderen Stoff sagt jedoch nichts aus über eine mögliche Belastung durch Migration und Aufnahme dieses Stoffes.

Für Weich-PVC-Planschbecken schließt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2003 beispielsweise ein Risiko durch Weichmacher explizit aus. Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass Gehalte an Phthalaten bei üblichen Gebrauch der Planschbecken keine gesundheitliche Gefährdung für Kleinkinder darstellen. Selbst bei einer angenommenen täglichen Aufnahme von bis zu 0,33 l Badewasser ginge z.B. von DEHP keine Gefahr aus. „Eine akute gesundheitliche Gefährdung für Kinder beim Baden in PVC-Planschbecken kann nicht belegt werden. (…) Lediglich für DBP liegen die Aufnahmemengen bei Erreichen der Löslichkeitsgrenze in einer Höhe, die bei sehr häufigen Badeereignissen unter bestimmten Bedingungen (regelmäßiges Schlucken großer Wassermengen) bei einem Kleinkind zum Überschreiten des TDI führen könnten. Für BBP würde der TDI-Wert fast ausgeschöpft werden, tägliches Baden unter den (..) angegebenen Bedingungen vorausgesetzt.“ Warum sollte also eine nicht näher spezifizierte Menge DEHP in Aufdrucken auf Fußballtrikots eine Gefahr darstellen?

In ihrem Bericht benennt test die Weichmacher nicht genauer. Lediglich an zwei Stellen wird auf „bestimmte Phthalate“ hingewiesen, die die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigten und daher von der Europäischen Union für Spielzeug verboten seien. Diese diffuse Berichterstattung führt eher zu einer Verunsicherung des Verbrauchers durch die Zeitschrift der Stiftung Warentest, denn zu seiner Information. Zudem wird eine vermeintliche Gefahrensituation durch Weichmacher allgemein zumindest suggeriert.

Diese vermeintliche allgemeine Gefahrensituation ist jedoch nicht zutreffend. Im Rahmen des EU-Risikobewertungsverfahrens wurden beispielsweise für die Phthalate DIDP und DINP klare und unmissverständliche Aussagen getroffen: Abgesichert durch hohe Sicherheitsfaktoren wurden für alle Anwendungen und alle Zielgruppen (einschließlich Säuglingen) keine Risiken gesehen.  So kommen die Experten der EU-Länder bei DINP zu dem Ergebnis: „Es ist unwahrscheinlich, dass Erzeugnisse, die DINP enthalten (Kleidung, Baumaterialien, Spielzeug und Baby-Ausstattung) (…) ein Risiko für Verbraucher (Erwachsene, Kinder und Säuglinge) bei Aufnahme durch Atemluft, Hautkontakt oder Nahrung verursachen.“ (http://ecb.jrc.it)


Eine Änderung dieser Bewertung seitens der EU ist derzeit nicht zu erwarten. Das Umweltbundesamt hatte 2007 „aus Vorsorgegründen“ empfohlen, den Umwelteintrag von DIDP und DINP zu vermeiden und Weich-PVC – wo dies (technisch) möglich und zumutbar ist - zu ersetzen. Darauf antwortete die Kommission auf Anfrage aus dem  EU-Parlament im April 2009 eindeutig: „Die Kommission ist nach wie vor der Auffassung, dass die Ergebnisse der gemeinschaftlichen Risikobewertungen dank der umfassenden Überprüfung durch unabhängige Sachverständige (peer review), die bei ihrer Erarbeitung vorgenommen wurde, die exaktesten sind und auch die breiteste Akzeptanz finden. Die Kommission unterstützt die UBA‑Empfehlung nicht, da sie nicht im Einklang mit den vereinbarten Strategien zur Risikominderung steht, die gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates erarbeitet wurden. Im Übrigen wurde in einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über den Lebenszyklus von PVC [2] der Schluss gezogen, dass PVC‑Produkte bei einem Vergleich sämtlicher Umweltauswirkungen während ihres Lebenszyklus nicht unbedingt schlechter abschneiden als aus anderen Materialien hergestellte Produkte.“

Initiates file download Die obige Stellungnahme hier als Adobe-Acrobat-Dokument herunterladen